Steuerfachangestellte/r

Auch die Archivierung von Steuerunterlagen muss erlernt werden und ist ein entscheidener Bestandteil der Ausbildung.

Steuerfachangestellte unterstützen u.a. Steuerberater/innen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten. Sie erteilen Auskünfte, stehen in Kontakt mit Finanzämtern oder Sozialversicherungsträgern, planen und überwachen Termine und stellen die Einhaltung von Fristen sicher. Sie stehen im engen Kontakt mit den Mandaten, verarbeiten deren Rechnungen, Belege und Kontoauszüge zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, bearbeiten Steuererklärungen und überprüfen Steuerbescheide.
Darüber hinaus führen sie Lohnund Gehaltsabrechnungen für Mandanten oder das eigene Unternehmen durch und wirken an der Erstellung von Jahresabschlüssen mit. Bei allen Tätigkeiten berücksichtigen sie stets die aktuelle Rechtslage und geltende Fristen. Außerdem erledigen sie allgemeine Büroarbeiten, führen die Korrespondenz und bereiten Unterlagen für Gesprächstermine mit Mandanten vor.

Ausbildungsort/-dauer
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung) / 3 Jahre
Wo arbeitet man?
Steuerfachangestellte finden Beschäftigung
– in Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
– in Steuerberatungs, Wirtschaftsprüfungsund Buchprüfungsgesellschaften
– bei Wirtschaftsunternehmen in den Bereichen Rechnungswesen, Buchführung oder Personalsachbearbe
Worauf kommt es an?
–  Kommunikationsfähigkeit und Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Mandanten zu Steuerangelegenheiten
beraten und dabei individuelle Besonderheiten und Anforderungen beachten)
– Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
für Betriebe und bei der Berechnung von Einkommen, Lohn- und Umsatzsteuerbeträgen)
– Flexibilität (z.B. beim Wechsel zwischen Kundenkontakt, Zusammenarbeit mit Kollegen und
Vorgesetzten und eigenständiger Bearbeitung von Akten)
– Lernbereitschaft (z.B. sich laufend über aktuelle Steuergesetze und steuerlich relevante Bestimmungen
informieren)
Schulfächer
– Mathematik (z.B. beim Berechnen von Gewerbesteuerrückstellungen und Überschlagen der
Umsatzsteuer)
– Wirtschaft (z.B. beim Kontieren von Buchungsvorgängen)
– Deutsch (z.B. beim Erstellen von schriftlichen Arbeiten und Geschäftsbriefen
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.