Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in erster Linie im Kundenbereich der Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in Jobcentern nach dem SGB II. Dort klären sie die Anliegen der Ratsuchenden, erteilen Auskünfte und nehmen Arbeitslosmeldungen und Anträge auf Leistungen entgegen. Sie unterstützen Kunden beim Ausfüllen der Anträge, bereiten Arbeitsunterlagen für die Arbeitsvermittler/innen vor und wirken bei der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung mit.
Sie bearbeiten auch Anträge auf Leistungen, z.B. auf Arbeitslosengeld, auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen. Zudem können interne Serviceaufgaben, z.B. die Personalsachbearbeitung, zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören.
Zum Ausbildungsjahr 2012 soll der Beruf neu geordnet werden und dann die Bezeichnung Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistung erhalten.