Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst erfassen und überprüfen im Zollabfertigungsdienst gewerbliche Warensendungen und bearbeiten Zollanträge. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollieren sie z.B. Pässe, Gepäckstücke und Fahrzeuge. Dabei setzen sie auf Waren im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften Zölle und Steuern fest. Zudem kontrollieren sie unwegsame Grenzabschnitte, um zu verhindern, dass Waren oder Personen illegal die Grenzenpassieren.
Beamte und Beamtinnen im gehobenen Zolldienst erheben und verwalten im grenzüberschreitenden Verkehr Zölle und Abgaben für Waren sowie die dem Bund unmittelbar zustehenden Verbrauchsteuern, die auf bestimmte Waren wie Tabakwaren, Alkohol, Mineralöl oder Strom erhoben werden. Im Zollabfertigungsdienst unterweisen und überwachen sie Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst bei Routineabfertigungen und greifen bei schwierigen zolloder steuerrechtlichen Behandlungen von Waren selbst ein. Im Grenzaufsichtsdienst leiten sie Zollkommissariate, die die Grenzen des Bundesgebietes, soweit es sich dabei um Außengrenzen der Europäischen Union handelt, überwachen.