Versicherungsfachmann/-frau

Versicherungsfachleute beraten Privatkunden über Personen­ und Sachversicherungsprodukte.

Versicherungsfachleute beraten Privatkunden über Personen- und Sachversicherungsprodukte. Sie ermitteln beispielsweise Versorgungslücken, planen zusammen mit den Kunden bedarfsgerechte Lösungen, stimmen Versicherungsprodukte auf die jeweilige Bedarfssituation ab und erstellen Angebote.
Zudem fällt es auch in ihren Verantwortungsbereich, die Absicherung von Versicherungsnehmern gegen finanzielle Folgen persönlicher und sachlicher Gefahren und Risiken bei Unglücks- bzw. Schadensfällen abzuwickeln. Sie regeln somit alle Angelegenheiten für den Kunden mit der Versicherung.
Versicherungsfachleute sind in unterschiedlichen Versicherungszweigen beschäftigt, zum Beispiel in den Bereichen allgemeine Unfall- oder Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Da im Versicherungswesen eine Tendenz zum Allfinanzkonzept feststellbar ist, vermitteln sie inzwischen auch weitergehende Vermögens- und Anlageprodukte sowie Immobilien.
Wo arbeitet man?

Versicherungsfachleute arbeiten hauptsächlich im Versicherungsgewerbe, z. B. bei Lebens-, Schadens- oder Krankenversicherungen.

 Aufgaben und Tätigkeiten
Versicherungsfachleute beraten Privatkunden über Personen­ und Sachversicherungsprodukte. Sie ermitteln beispielsweise Versorgungslücken, planen zusammen mit den Kunden bedarfsgerechte Lö­sungen, stimmen Versicherungsprodukte auf die jeweilige Bedarfssituation ab und erstellen Angebote. Sie bearbeiten die Anträge und sichern die Versicherungsnehmer/innen vertraglich ab. Im Schadensfall ermitteln sie die Auszahlung von Versicherungsleistungen und wickeln die Entschädigung ab. Im Rahmen von Allfinanzkonzepten vermitteln sie ggf. auch weitergehende Vermögens­ und Anlageprodukte sowie Immobilien.
Beschäftigungsbetriebe:

Versicherungsfachleute finden im Versicherungsgewerbe Beschäftigung, z.B. bei Lebens­, Schadens- oder Krankenversicherungen.

Arbeitsorte:

Versicherungsfachleute arbeiten in erster Linie
• in Büroräumen
• vor Ort beim Kunden

Voraussetzungen:

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung ist die Teilnahme an bestimmten Lehrgängen nicht vorgeschrieben. Inhalte der Weiterbildungsprüfung
 Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (Simulation eines Kundenberatungsgesprächs) und erstreckt sich insbesondere auf folgende Sachgebiete:
• Kundenberatung
• Bedarfsermittlung
• Lösungsmöglichkeiten
• Produktdarstellung und Information

Versicherungsfachliche Grundlagen:
• rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und ?beratung
• sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich
geförderten Altersvorsorge
• Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
• verbundene Hausratversicherung, verbundene Gebäudeversicherung
• Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Rechtsschutzversicherung