Masseur/in und medizinische/r Medizinischer Bademeister/in

Als medizinische Bademeister lernen die Auszubildenden die Benutzung therapiespezifischer Geräte.

Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen konzipieren nach ärztlicher Diagnose oder Patientenwunsch individuelle Behandlungspläne und führen unterschiedliche Formen der physikalischen Therapie durch. Dazu zählen insbesondere Massagen, Bewegungstherapien, elektro, thermo- und strahlentherapeutische Behandlungsformen, Hydrotherapien sowie Packungen und Inhalationen. Sie bereiten Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Geräte für die Behandlungen vor und kontrollieren den Behandlungsablauf. Darüber hinaus dokumentieren sie die Patientendaten und rechnen die erbrachten Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern oder den Klienten ab.

Ausbildungsort/-dauer
Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt) / 2,5 Jahre
Wo arbeitet man?
Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen finden Beschäftigung
– in Krankenhäusern
– in Massagepraxen
– in Gesundheitszentren
– in Rehabilitationskliniken
– in Altenheimen und bei Pflegediensten
– in Bädern, Saunen und Fitnesszentren
Worauf kommt es an?
– Geschicklichkeit (z.B. für Massagen)
– Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim sorgfältigen Kontrollieren der eingestellten Stromstärke
bei hydroelektrischen Bädern)
– Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen (z.B. für das Zugehen auf neue Patienten/Klienten,
für das Eingehen auf die Bedürfnisse der Patienten)
– Psychische Stabilität (z.B. für das Wahren der professionellen Distanz)
Schulfächer
– Biologie (z.B. zum Verstehen von Aufbau und Funktionsweise des Bewegungsapparates)
–  Physik/Chemie (z.B. zum Verstehen von speziellen Therapien, die auf physikalischen und
chemischen Wirkungsweisen basieren
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.