Masseur/in

Alles, was gut tut: Öle, Kräuter und heiße Steine bringen bei einer Massage zusätzliches Wohlbehagen.

Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen konzipieren nach ärztlicher Diagnose oder Patientenwunsch individuelle Behandlungspläne und führen unterschiedliche Formen der physikalischen Therapie durch. Dazu zählen insbesondere Massagen, Bewegungstherapien, elektro-, thermo- und strahlentherapeutische Behandlungsformen, Hydrotherapien sowie Packungen und Inhalationen. Sie bereiten Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Geräte für die Behandlungen vor und kontrollieren den Behandlungsablauf. Darüber hinaus dokumentieren sie die Patientendaten und rechnen die erbrachten Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern oder den Klienten ab.

Ausbildungsort/-dauer

Berufsfachschule und Krankenhaus bzw. andere medizinische Einrichtungen / 2,5 Jahre

Wo arbeitet man?
Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen arbeiten hauptsächlich in:
– Krankenhäusern
– Massagepraxen
– Gesundheitszentren
– Rehabilitationskliniken
Worauf kommt es an?
Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sind unabdingbar: Bei ärztlich verordneter Behandlung muss genau nach dem Therapieplan des Arztes vorgegangen werden, um den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen. Um die Patienten nicht zu gefährden, wird z. B. bei hydroelektrischen Bädern die eingestellte Stromstärke sorgfältig kontrolliert. Ebenso sind Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen wichtig, um während der Behandlung auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen zu können.
Interesse an den Fächern Biologie, Physik und Chemie sollte vorhanden sein: Einige Therapien basieren auf physikalischen und chemischen Wirkungsweisen, und wer bereits über Kenntnisse in Anatomie verfügt, ist ebenso im Vorteil.
Für die Ausbildung wird in der Regel die Berufsbildungsreife oder eine andere gleichwertige Schulbildung vorausgesetzt. Auch Personen ohne dem können zugelassen werden, wenn sie eine mindestens einjährige Berufsausbildung nachweisen.