Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Zolldienstes

Zwei Zollbeamte kontrollieren den grenzüberschreitenden Verkehr

Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst erfassen und überprüfen im Zollabfertigungsdienst gewerbliche Warensendungen und bearbeiten Zollanträge. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollieren sie z.B. Pässe, Gepäckstücke und Fahrzeuge. Dabei setzen sie auf Waren im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften Zölle und Steuern fest. Zudem kontrollieren sie unwegsame Grenzabschnitte, um zu verhindern, dass Waren oder Personen illegal die Grenzenpassieren.
Beamte und Beamtinnen im gehobenen Zolldienst erheben und verwalten im grenzüberschreitenden Verkehr Zölle und Abgaben für Waren sowie die dem Bund unmittelbar zustehenden Verbrauchsteuern, die auf bestimmte Waren wie Tabakwaren, Alkohol, Mineralöl oder Strom erhoben werden. Im Zollabfertigungsdienst unterweisen und überwachen sie Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst bei Routineabfertigungen und greifen bei schwierigen zolloder steuerrechtlichen Behandlungen von Waren selbst ein. Im Grenzaufsichtsdienst leiten sie Zollkommissariate, die die Grenzen des Bundesgebietes, soweit es sich dabei um Außengrenzen der Europäischen Union handelt, überwachen.

Ausbildungsort/-dauer

gehobener Dienst: Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Finanzen)
 und praktische Studienabschnitte in Dienststellen der Zollverwaltung / 3 Jahre
mittlerer Dienst: Dienstsitze des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung, Zolldienststellen / 2 Jahre
Wo arbeitet man?
Beamte und Beamtinnen im gehobenen Zolldienst finden Beschäftigung
– bei Bundesfinanzdirektion
– bei Hauptzollämtern
– bei Zoll(fahndungs)ämtern
– beim Zollkriminalamt
– beim Wasserzoll
Beamte und Beamtinnen im mittleren  Zolldienst finden Beschäftigung
– bei Hauptzollämtern
– bei Zoll(fahndungs)ämtern
– beim Zollkriminalamt
Worauf kommt es an?
– Sorgfalt (z.B. genaues Prüfen von Einund Ausfuhrgenehmigungen, Kontrollieren von Pässen, Gepäckstücken und Fahrzeugen)
– Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen grenzpolizeilicher Aufgaben wie Grenzkontrollen, um Waffenund Rauschgiftschmuggel vorzubeugen)
– Selbstsicherheit (z.B. sicheres und souveränes Auftreten beim Überprüfen der ordnungsgemäßen Beschäftigung von Erwerbstätigen auf Baustellen und in Betrieben oder beim Durchführen von Grenzkontrollen)
Schulfächer
– Wirtschaft/Recht (z.B. für das Anwenden von rechtlichen Regelungen im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs)
– Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)
– Sport (z.B. für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen der Zollverwaltung im Außeneinsatz)

Für die Zulassung zum Studiumfür den gehobenen Dienst wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss vorausgesetzt.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein
Auswahlverfahren absolvieren.