Altenpfleger/in

Altenpflegerin pflegt einer Bewohnerin eines Altenheims die Fingernägel

Altenpfleger/innen pflegen, betreuen und beraten hilfsbedürftige ältere Menschen. Dabei unterstützen sie diese bei Verrichtungen des täglichen Lebens, etwa bei der Körperpflege, beim Essen oder beim Anziehen. Sie sprechen mit ihnen über persönliche Angelegenheiten, motivieren sie zu aktiver Freizeitgestaltung und begleiten sie bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Vor allem bei der ambulanten Pflege arbeiten Altenpfleger/innen auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese in Pflegetechniken. In der Behandlungspflege und Rehabilitation nehmen sie auch therapeutische und medizinisch-pflegerische Aufgaben wahr, z.B. wechseln sie Verbände, führen Spülungen durch und verabreichen Medikamente nach ärztlicher Verordnung.

Ausbildungsort/-dauer
Berufsfachschule und Altenpflegeeinrichtung / 3 Jahre
Wo arbeitet man?
Altenpfleger/innen arbeiten hauptsächlich
– in Altenwohn- und Pflegeheimen
– in Kurzzeitpflegeeinrichtungen
– bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten
– in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern, Pflege- und Rehabilitationskliniken
Worauf kommt es an?
– Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim exakten Einhalten von Pflegemaßnahmen oder bei deren Dokumentation)
– Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)
– Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)
– Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)
Schulfächer
– Sozialkunde (z.B. zum Verständnis von Zusammenhängen des Sozialsystems)
– Religionslehre/Ethik (z.B. zum Verständnis ethischer Grundsätze bei wichtigen Pflegesachverhalten)
– Deutsch (z.B. zum Anfertigen von Pflegeprotokollen)
– Wirtschaft (z.B. zum Verständnis rechtlicher Grundlagen und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen)
– Mathematik (z.B. bei der Abrechnung von Pflegeleistungen)
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung vorausgesetzt. Auch wer über diese verfügt und z. B. eine Berufsausbildung absolviert hat, kann zur Ausbildung zugelassen werden.